Informationen für deutsche Staatsangehörige
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in/durch die Europäische Union
Die Ein- und Durchfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern ist in der Europäischen Verordnung
Nr. 998/2003
geregelt. Seit 01.01.2012 gelten für die notwendige Veterinärbescheinigung neue EU-einheitliche Muster, die in den Anhängen I und II des Durchführungsbeschlusses
2011/874/EU
wiedergegeben sind und heruntergeladen werden können.
Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland
Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.
konsularinfo.diplo.de
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Hilfe in Notfällen
Sicherheitshinweise
Über die Sicherheitslage informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.
Sicherheitshinweise
Passangelegenheiten
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.
Weitere Konsularinformation
Hier finden Sie aktuelle Anwalts-, Ärzte- und Übersetzerlisten:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland
Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?
In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben.
Bitte lesen Sie mehr darüber in der folgenden Broschüre.
Broschüre zum Nachweis von Deutschkenntnissen [pdf, 79,65k]